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   OLG Hamm, 03.05.2017 - I-15 W 495/16   

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https://dejure.org/2017,35571
OLG Hamm, 03.05.2017 - I-15 W 495/16 (https://dejure.org/2017,35571)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.05.2017 - I-15 W 495/16 (https://dejure.org/2017,35571)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Mai 2017 - I-15 W 495/16 (https://dejure.org/2017,35571)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • AG Bochum - GE-927
  • OLG Hamm, 03.05.2017 - I-15 W 495/16

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 72
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Brandenburg, 18.01.2010 - 5 Wx 3/09

    Rückübereignungsvormerkung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2017 - 15 W 495/16
    Jedoch müssen, wie § 430 BGB zeigt, die Gläubiger bei einer Gesamtgläubigerschaft grundsätzlich im Verhältnis untereinander mitberechtigt sein (Brandenburgisches OLG NotBZ 2011, 130 - 132).
  • OLG Brandenburg, 12.10.2011 - 5 Wx 28/11

    Änderungsvollmacht an Notarangestellte

    Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2017 - 15 W 495/16
    In dem hier vereinbarten Fall, in dem die Beteiligte zu 3) erst mit dem Tode des Beteiligten zu 1) ein eigenes Forderungsrecht erlangt, bedeutet dies, dass zunächst eine alleinige Gläubigerstellung des Beteiligten zu 1) und - nach Bedingungseintritt, also dessen Todeeine alleinige Gläubigerstellung der Beteiligten zu 3) besteht und deshalb eine gleichzeitige Berechtigung, die gerade das Wesen der Gesamtberechtigung nach § 428 BGB ausmacht, zu keinem Zeitpunkt entstehen kann (so auch Brandenburgisches OLG NotBZ 2012, 133 - 135).
  • OLG München, 14.02.2014 - 34 Wx 459/13

    Grundbuchverfahren: Auslegung eines notariellen Vertrags als Auflassung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2017 - 15 W 495/16
    Bereits aus formellen Gründen hätte sie nicht ergehen dürfen, weil das vom Grundbuchamt angenommene Hindernis nicht mit rückwirkender Kraft heilbar ist und der Antrag - folgt man der Ansicht des Grundbuchamts - deshalb sofort zurückzuweisen gewesen wäre (vgl. dazu BGH Rechtspfleger 2014, 123; OLG München NotBZ 2014, 263; Demharter, GBO, 30. Aufl., § 18 Rn.8 m. w. N.).
  • OLG Köln, 08.11.2023 - 14 UF 187/23
    Die Übertragung der alleinigen Sorge auf einen Elternteil setzt zwar keine Kindeswohlgefährdung voraus, wie sie bei einer Trennung des Kindes von seinen Eltern nach Art. 6 Abs. 3 GG bestehen muss (BVerfG, Beschluss vom 07.12.2017 - 1 BvR 1914/17, FamRZ 2018, 72; Beschluss vom 22.03.2018 - 1 BvR 399/18, FF 2018, 247).
  • OLG Köln, 22.07.2022 - 14 UF 66/22
    Die Übertragung der alleinigen Sorge auf einen Elternteil setzt zwar keine Kindeswohlgefährdung voraus, wie sie bei einer Trennung des Kindes von seinen Eltern nach Art. 6 Abs. 3 GG bestehen muss (BVerfG, Beschluss vom 07.12.2017 - 1 BvR 1914/17, FamRZ 2018, 72; Beschluss vom 22.03.2018 - 1 BvR 399/18, FF 2018, 247).
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